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   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1990 - 16 A 2675/89   

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https://dejure.org/1990,9205
OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1990 - 16 A 2675/89 (https://dejure.org/1990,9205)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.03.1990 - 16 A 2675/89 (https://dejure.org/1990,9205)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. März 1990 - 16 A 2675/89 (https://dejure.org/1990,9205)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Studiumswechsel; Parkstudium; Wunschstudium; Wichtiger Grund für Studiumswechsel; Fachrichtungswechsel ; Betreiben des Parkstudiums ; Studiendauer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 248
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88

    Hochschule - Zulassungsbeschränkung - Parkstudium - Fachrichtungswechsel -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1990 - 16 A 2675/89
    Der Anerkennung eines wichtigen Grundes für einen Wechsel aus einem Parkstudium in ein Wunschstudium steht nicht entgegen, daß bereits zuvor ein Fachrichtungswechsel erfolgt ist und das Parkstudium und das vorangegangene Studium zusammen mehr als vier Semester gedauert haben; maßgeblich ist allein, ob das Parkstudium nicht länger als vier Semester betrieben worden (vgl BVerwG, Urteile vom 22.06.1989 - 5 C 27/87 und 5 C 42/88 ) und der erste Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grunde erfolgt ist.
  • BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 27.87

    Parkstudium - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund - Wunschstudium -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1990 - 16 A 2675/89
    Der Anerkennung eines wichtigen Grundes für einen Wechsel aus einem Parkstudium in ein Wunschstudium steht nicht entgegen, daß bereits zuvor ein Fachrichtungswechsel erfolgt ist und das Parkstudium und das vorangegangene Studium zusammen mehr als vier Semester gedauert haben; maßgeblich ist allein, ob das Parkstudium nicht länger als vier Semester betrieben worden (vgl BVerwG, Urteile vom 22.06.1989 - 5 C 27/87 und 5 C 42/88 ) und der erste Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grunde erfolgt ist.
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